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   BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90   

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BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90 (https://dejure.org/1993,2148)
BVerfG, Entscheidung vom 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90 (https://dejure.org/1993,2148)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 (https://dejure.org/1993,2148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; RVO § 551 Abs. 1 S. 2, Abs. 2
    Verfassungskonforme Auslegung des § 551 Abs. 2 RVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin hat das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 58, 369 [374] nicht eine Auslegung des § 551 Abs. 2 RVO in Richtung auf eine "auf Lückenlosigkeit des Schutzes für alle Versicherten, die an einer durch Berufstätigkeit verursachten Krankheit leiden", für von Verfassungs wegen geboten angesehen.

    Es hat mit den zitierten Worten vielmehr nur die Zielsetzung des § 551 Abs. 2 RVO im Rahmen und auf der Ebene des einfachen Rechts charakterisiert und erst an die so beschriebene Zielsetzung der gesetzlichen Regelung die verfassungsrechtliche Folgerung geknüpft, daß es mit dem Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar ist, wenn einer Personengruppe der Schutz der Unfallversicherung allein deshalb versagt würde, weil der Verordnungsgeber bei Erlaß der Berufskrankheiten-Verordnung vorliegende wissenschaftliche Erkenntnisse noch nicht geprüft und gewürdigt hat (vgl. BVerfGE 58, 369 [375/376]).

    Nur dann könnten die Aussagen, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 58, 369 gemacht hat, für die Beurteilung des vorliegenden Falles von Bedeutung sein.

    Die Beschwerdeführerin ist der Ansicht, Rentenrechte aus der Sozialversicherung genössen den Eigentumsschutz aus Art. 14 Abs. 1 GG , soweit es um Pflichtleistungen gehe, ferner sei durch die Entscheidung BVerfGE 58, 369 die "Lückenlosigkeit" des Unfallversicherungsschutzes über § 31 BVerfGG Gegenstand einer positiv-rechtlichen Ausformung des Eigentumsrechts geworden.

    Auch verkennt die Beschwerdeführerin den Umfang der Bindungswirkung nach § 31 BVerfGG hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 58, 369 vorgenommenen verfassungskonformen Auslegung des § 551 Abs. 2 RVO .

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    Das Bundessozialgericht hat vielmehr im Rahmen der ihm obliegenden Feststellung und Würdigung des Tatbestandes (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]) die Voraussetzung für die Anwendung des § 551 Abs. 2 RVO , daß die Gruppe der Fernfahrer im Vergleich zu der übrigen Bevölkerung in erheblich höherem Grade krankheitsverursachenden Einwirkungen ausgesetzt ist, im Hinblick auf die Entstehung von Venenerkrankungen, Thrombosen und Herzinfarkten verneint.

    Auch im Hinblick auf § 548 Abs. 1 RVO obliegen die Feststellung und Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall allein den dafür allgemein zuständigen Gerichten und sind der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (vgl. BVerfGE 22, 267 [274]).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 -[274]).

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    Die Nichtanrufung des Großen Senats des Bundessozialgerichts oder das Unterbleiben einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht verletzten die Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur dann, wenn das Gericht insoweit willkürlich gehandelt hätte (vgl. BVerfGE 76, 93 [96]).

    Dem Vorbringen der Beschwerdeführerin ist nicht zu entnehmen, daß das Unterbleiben einer Anrufung des Großen Senats des Bundessozialgerichts sowie die Nichtvorlage an das Bundesverfassungsgericht hier unter keinem Gesichtspunkt vertretbar gewesen wären (vgl. BVerfGE 76, 93 [96 f.]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    Die auf der Grundlage des § 551 Abs. 2 RVO beruhenden ablehnenden Verwaltungsentscheidungen sind hier der gerichtlichen Kontrolle, wie sie durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 84, 34 [49 f.]), unterzogen worden.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 [12]; 87, 1 [33]).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    Danach ist in der Verfassungsbeschwerde innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch die angegriffenen Gerichtsentscheidungen hinreichend deutlich darzulegen(vgl. BVerfGE 81, 347 [355]).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    Insbesondere verlangt dies eine Auseinandersetzung mit den angefochtenen Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 16. Dezember 1992 - 1 BvR 167/87 -, Umdruck S. 7).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 [12]; 87, 1 [33]).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1127/90
    Die Beschwerdeführerin geht aber nicht darauf ein, inwieweit die von ihr geltend gemachte Position auf nicht unerheblichen Eigenleistungen ihres verstorbenen Ehemannes beruht (vgl. BVerfGE 58, 81 [112]; 76, 220 [235]).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 37/85

    Eintragung der Legitimation eines Kindes durch nachfolgende Ehe seiner Eltern in

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 6/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wie-Berufskrankheit - Einwirkungskausalität -

    Diese vom Gesetzgeber gewollte Systementscheidung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG vom 8.6.2012 - 1 BvR 2853/10 - NZS 2012, 901; BVerfG vom 14.7.1993 - 1 BvR 1127/90 - SozR 3-2200 § 551 Nr. 5 S 10) .
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 3/12 R

    Halswirbelsäulenerkrankungen von Berufsgeigern keine Wie-Berufskrankheit

    Diese vom Gesetzgeber gewollte Systementscheidung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG vom 8.6.2012 - 1 BvR 2853/10 - NZS 2012, 901; BVerfG vom 14.7.1993 - 1 BvR 1127/90 - SozR 3-2200 § 551 Nr. 5 S 10) .
  • BVerfG, 23.06.2005 - 1 BvR 235/00

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 durch Anwendung

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 BVerfG, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, JURIS).
  • BVerfG, 30.03.2007 - 1 BvR 3144/06

    Nichtanerkennung einer chronischen Bronchitis eines Bergmanns als Berufskrankheit

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 58, 369; BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1977 - 1 BvR 920/77 -, SozR 2200 § 551 Nr. 11; BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2000 - 1 BvR 791/95 -, SozR 3-2200 § 551 Nr. 15; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 1319/95 -, veröffentlicht in JURIS; BVerfGK 5, 340).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R

    Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit

    "Berufskrankheiten sind (nur) die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet...." und nicht (aufgrund einer von einigen Seiten gewünschten "Generalklausel", s BSGE 59, 295, 297 mwN = SozR 2200 § 551 Nr. 27) alle Krankheiten, die ein Versicherter bei einer der in den §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO genannten Tätigkeiten erleidet (s auch BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 5).
  • BSG, 19.01.1995 - 2 RU 14/94

    Berufsbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule oder Halswirbelsäule -

    "Berufskrankheiten sind (nur) die Krankheiten, welche die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bezeichnet ... " und nicht (aufgrund einer von einigen Seiten gewünschten "Generalklausel", S. BSGE 59, 295, 297 m.w.N.) alle Krankheiten, die ein Versicherter bei einer der in den §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO genannten Tätigkeiten erleidet (s auch BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2023 - L 21 U 231/19

    Wie-Berufskrankheit - Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) - Leichenumbetter

    Diese vom Gesetzgeber gewollte Systementscheidung begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG vom 8. Juni 2012 - 1 BvR 2853/10 - NZS 2012, 901; BVerfG vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1127/90 - SozR 3-2200 § 551 Nr. 5 S 10).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Die Vorschrift des § 551 Abs. 2 RVO will nicht erreichen, daß zusätzlich zu den in die BKVO aufgenommenen BKen auch im übrigen jede Krankheit wie eine BK entschädigt werden soll, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Berufstätigkeit im Einzelfall nachgewiesen oder wahrscheinlich ist (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 18; BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 17 U 27/02

    Entschädigung eines Trachealkarzinoms wie bei einer Berufskrankheit; Aufnahme in

    Mit dieser Regelung soll nicht in der Art einer "Generalklausel" erreicht werden, dass jede Krankheit, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Berufstätigkeit im Einzelfall nachgewiesen und wahrscheinlich ist (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 18; BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 5), stets wie eine BK zu entschädigen ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2018 - L 16 U 145/16
    Abs. 2 des § 9 SGB VII dient nicht dazu, bei fehlender BK-Reife eine nachweislich im Einzelfall durch die versicherte Tätigkeit verursachte Krankheit zu entschädigen, zB zum Ausgleich individueller Härten (vgl. BSG, Urteil vom 20. Juli 2010 - B 2 U 19/09 R Rdnr 19; BSGE 59, 295, 297 =SozR 2200 § 551 Nr. 27; BVerfG SozR 3-2200 § 551 Nr. 5; Ricke, Kasseler Kommentar, § 9 Rdnr 21, 23).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - L 15 U 154/98

    Anforderungen an die Substantiierung einer am Arbeitsplatz erfolgten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.1999 - L 17 U 268/98

    Berufskrankheiten infolge der Inhalation von Holzstaub; Kehlkopfkrebs als

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1998 - L 17 U 284/96

    Anerkennung und Entschädigung des Goodpasture-Syndroms wie eine Berufskrankheit;

  • BSG, 30.03.2009 - B 2 U 313/08 B
  • SG Detmold, 17.09.1999 - S 14 U 50/97

    Nichtanerkennung einer Lungenfibrose als BK bei einem Schweißer

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2014 - L 3 U 5224/12
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